Whistleblowing-Politik von Symacon
Was kann gemeldet werden?
Mögliche Meldungen über Verletzungen oder potenzielle Verletzungen der Grundsätze oder Regeln in unserem Unternehmen könnten verschiedene Bereiche umfassen. Dazu gehören unter anderem Menschenrechtsverletzungen, Betrug, Korruption, unerlaubte Einflussnahme, Datenschutz, Belästigungen, internationale Sanktionen und Embargos, Gesundheit und Sicherheit, Umwelt, Diskriminierung, Straftaten und Zuwiderhandlungen.
Welche Informationen sollten angegeben werden?
Die Meldungen sollten den Sachverhalt so genau und vollständig wie möglich darstellen. Obwohl die Meinung des Whistleblowers gegebenenfalls eingeholt werden kann, sind Mutmaßungen zu vermeiden.
In den Meldungen sollten Informationen zu folgenden Fragen angegeben werden:
- Was ist vorgefallen?
- Wann ist es vorgefallen?
- Wer ist oder war daran beteiligt bzw. darin involviert?
- Ist der Sachverhalt noch im Gange?
- Welche Risiken gibt es und wie hoch ist die Dringlichkeit der Situation?
- Wie hat der Whistleblower Kenntnis über den Sachverhalt erlangt?
- Gibt es Zeugen oder weitere von dem Sachverhalt betroffene Personen?
Wenn Whistleblower über Belege oder sachdienliche Beweise verfügen, sollten sie dies angeben und diese Nachweise auf der Plattform bereitstellen.
Vertraulichkeit
Die Identität des Whistleblowers und der von der Meldung betroffenen Personen sowie sämtliche für die Meldung eingereichten Dokumente werden streng vertraulich behandelt, sofern Sonepar nicht verpflichtet ist, alle oder einen Teil der Informationen einer Behörde zu melden.
Keine Vergeltungsmaßnahmen
Symacon SSG, seine Geschäftspartner und seine Mitarbeiter ergreifen keine Vergeltungsmaßnahmen gegen eine Person, die eine Meldung in gutem Glauben macht oder an einer Untersuchung teilnimmt.
Gegen Personen, die Vergeltungsmaßnahmen gegenüber Personen ergriffen haben, weil diese eine Meldung in gutem Glauben vorgenommen haben oder an Nachforschungen beteiligt sind, werden Disziplinarmaßnahmen eingeleitet, die bis hin zur Kündigung reichen können.
Symacon SSG behält sich das Recht vor, Disziplinarmaßnahmen und andere geeignete Maßnahmen gegenüber Personen zu ergreifen, die gegen diese Richtlinie durch wissentlich falsche oder böswillige Aussagen verstoßen, mit dem Ziel Nachforschungen fälschlicherweise einzuleiten oder in eine falsche Richtung zu lenken.
Schutz personenbezogener Daten
Die über das Whistleblowing-System von Symacon SSG erhobenen Daten werden gemäß den Vorschriften der Europäischen Datenschutz Grundverordnung (DSGVO) verarbeitet.
Es werden alle notwendigen Vorkehrungen getroffen, um den Datenschutz während der Erhebung, der Übermittlung und der Speicherung zu gewährleisten.
Sie haben das Recht, Ihre personenbezogenen Daten einzusehen, abzuändern oder zu berichtigen.
Sie möchten uns etwas melden, was Ihnen aufgefallen ist?